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Die Steuerkanzlei REICHARDT Steuerberatung – Wirtschaftsmediation aus München veröffentlicht in jeder Ausgabe des Fachmagazins “Mittelstand Wissen” Steuernews für den Mittelstand. Die Themen im Einzelnen:  Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung +++ Steuerabzug bei Bauleistungen: Folgebescheinigung beantragen +++ ELENA endgültig eingestellt

Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist eine innergemeinschaftliche Lieferung nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Voraussetzungen durch ordnungsgemäße Belege nachgewiesen werden. Dazu muss unter anderem auf der Rechnung auf die Steuerfreiheit der Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung hingewiesen werden. Wird der Gegenstand selbst oder durch einen Beauftragten abgeholt, muss der Abholende versichern, dass er den Gegenstand in das EU-Ausland verbringt. Diese Erklärung muss gegenüber dem leistenden Unternehmer abgegeben werden. Eine Erklärung, die gegenüber einer dritten Person abgegeben wird und den leistenden Unternehmer nicht namentlich bezeichnet, reicht als Nachweis nicht aus.

Bei unvollständigen Belegen gewährt das Finanzamt keinen sog. Vertrauensschutz. Sind aber alle Beleg- und Buchnachweise erbracht und es stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Umsatzsteuerfreiheit doch nicht korrekt ist, hat der betroffene Unternehmer Vertrauensschutz und es bleibt für ihn bei der umsatzsteuerfreien Abrechnung.

Steuerabzug bei Bauleistungen: Folgebescheinigung beantragen

Leistungsempfänger von Bauleistungen sind verpflichtet, von der Gegenleistung 15 Prozent einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wenn der tätig gewordene Bauunternehmer keine Freistellungsbescheinigung, des Finanzamtes vorlegen kann. Das Bundesfinanzministerium stellt in einem Schreiben klar, dass Bescheinigungen die auf unbeschränkte Zeit erteilt wurden nur für drei Jahre gültig sind. Eine Folgebescheinigung ist auszustellen, wenn der Antrag sechs Montage vor Ablauf der Geltungsdauer gestellt wird.

Tipp: Betroffene Bauunternehmer und Handwerker sollten ihre Bescheinigungen prüfen und ggf. noch in diesem Jahr einen neuen Antrag stellen.

ELENA endgültig eingestellt

Mit Verkündigung des Gesetzes zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) am 02. Dezember 2011 ist das ELENA-Verfahren endgültig Geschichte. Damit entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, Daten an die zentrale Speicherstelle zu melden. Laut dem Bundeswirtschaftsministerium sollen bisher gespeicherte Daten unverzüglich gelöscht werden.

Frohe Weihnachten: Wie bereits im vergangen Jahr möchten wir uns bei der Redaktion von unternehmer.de und unseren Lesern für die Aufmerksamkeit und Treue bedanken. Wir hoffen, Ihnen monatlich einen interessanten Mix aus steuerlichen Nachrichten geboten zu haben, die für die tägliche Arbeit wichtig sind. Mit großer Vorfreude auf das kommende Jahr wünschen wir frohe Weihnachten und einen guten und gesunden Start ins neue Jahr 2012.

Haftungsausschluss:
Der Inhalt des Beitrags ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Beitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

(Bild: © Bertold Werkmann – Fotolia.de)

Florian Reichardt

Diplom Betriebswirt Florian Reichardt ist Mitarbeiter der Firma REICHARDT - Steuerberatung - Wirtschaftsmediation. Die Steuerkanzlei berät seit mehr als 30 Jahren klein- und mittelständische Unternehmen aus zahlreichen Branchen. Daneben betreut die Kanzlei auch Privatpersonen im Zuge der privaten Steuern, sowie der privaten Finanz- und Vermögensplanung. Im Vordergrund steht vor allem der persönliche Kontakt zu den Mandanten. Der ausgebildete Wirtschaftsmediator ist außerdem freiberuflicher Autor diverser Publikationen.

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