Dürfen Erstattungszinsen bei verspäteten Steuerbescheiden besteuert werden? Die Rechtslage ist unklar. Betroffene sollten Einspruch einlegen.
Das rät der Deutsche Steuerberaterverband. Demnach verzinst der Staat Steuererstattungen, wenn der Bescheid später als 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen wird. Für 2010 endet dieser Zeitraum nach dem 31. März 2012. Nach Ansicht der Finanzverwaltung unterliegen diese Zinsen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuern.
Der Bundesfinanzhof hat sich im vergangenen Jahr gegen diese Praxis entschieden: Erstattungszinsen seien keinesfalls steuerbar, hieß es in dem Urteil. Darauf hat der Gesetzgeber jedoch mit einem „Nichtanwendungsgesetz“ reagiert. Die Steuerpflicht ist also wieder in Kraft.
Wie der Steuerberaterverband berichtet, herrscht unter den Finanzgerichten nun Uneinigkeit, an welche Regelung sie sich halten sollen. Deshalb sollten Bürger und Unternehmen gegen ihre Steuerbescheide mit Erstattungszinsen Einspruch erheben – jedenfalls bis zu einer erneuten Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Ansonsten sei eine nachträgliche Korrektur nicht mehr möglich. (uqrl)
(Quelle: www.dstv.de)
(Bild: © Falko Matte – Fotolia.de)
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