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Du bist stolz. Sehr stolz. Und das auch zu Recht: Du hast dein Startup gegründet, schon die ersten KundInnen überzeugt – alles geht also in die richtige Richtung. Und dann kommt der Tag, an dem du diesen komischen Brief im Briefkasten hast. Absender ist eine Anwaltskanzlei, die du gar nicht kennst. Es ist jedenfalls nicht die Anwältin, die dir bei der Gründung geholfen hat. Du ahnst nichts Gutes – und das Wort, das du bislang nur vom Hörensagen kennst, fällt dir beim Öffnen des Briefs sofort ins Auge: ABMAHNUNG wegen Markenverletzung!

Ob sowas für dich und dein Startup nur ein schlechter Traum ist oder doch Realität, hast du in der Hand. Bei den ersten Überlegungen zu deinem Startup denkst du selbstverständlich an Marken, denn dein Baby braucht ja dringend einen Namen. Und Marken sind gar nicht einmal so teuer, stellst du fest. Mit ein paar Klicks kannst du online in Echtzeit deine Marke anmelden.

Wenn GründerInnen ihre Marken auf diese Weise anmelden, kann das die Geburtsstunde einer wunderbaren Marke sein, die das Startup bis an die Börse trägt. Oder aber der Brief mit „ABMAHNUNG wegen Markenverletzung“ ist die Konsequenz. Wie lässt sich also die Abmahnung vermeiden? Hier deine Key Essentials:

1. Markenverletzung & Co.: Die ältere Marke gewinnt!

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Dieses Sprichwort gilt auch für Marken. Das Anmeldedatum einer Marke bestimmt deren Prioritätsdatum: Also dasjenige Datum, ab dem sich InhaberInnen einer Marke auf den Schutz ihrer Marke berufen können, sollte die Marke auch tatsächlich in das Markenregister eingetragen werden.

Melden Dritte nach diesem Prioritätsdatum identische oder ähnliche Marken für ein identisches oder ähnliches Produkt-/Dienstleistungssegment an oder verwenden Dritte solche Namen auch nur „einfach so“ (also ohne Markenanmeldung), können InhaberInnen älterer Marken hiergegen vorgehen. Sie können dann Ansprüche wegen der Verletzung ihrer älteren Marken geltend machen. Zu diesen Ansprüchen gehören u.a. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Mit dem Unterlassungsanspruch können InhaberInnen älterer Marken verlangen, dass Dritte die Benutzung verwechslungsfähiger Marken sofort einstellen. Und der Schadensersatzanspruch führt dazu, dass die InhaberInnen älterer Marken sämtliche Schäden ersetzt verlangen können, die durch die Verwendung verwechslungsfähiger jüngerer Marken entstanden sind. Es kann also ganz schnell teuer werden.

2. Think big – weltweiten Markenschutz braucht trotzdem (fast) niemand

Markenschutz ist immer territorial begrenzt. Wer also eine Marke für Deutschland anmeldet, kann sich nur in Deutschland darauf berufen, über Markenschutz zu verfügen. Sollte jemand anderes an dem von der Marke geschützten Zeichen bereits seit mehreren Jahren z.B. in den Niederlanden über Markenschutz verfügen, würde die ältere niederländische Marke durch die Benutzung der Marke in Deutschland nicht verletzt werden.

Viele GründerInnen planen Großes. Ihr Startup soll mittelfristig viele Märkte rund um den Globus bedienen. Es lohnt sich dann, in Markenschutz für die geografischen Märkte zu investieren, die kurz- und mittelfristig realistischerweise erschlossen werden sollen. Aber: Es muss dann für alle diese Märkte geprüft werden, ob ältere Kennzeichenrechte Dritter der eigenen Marke entgegenstehen. Das macht Arbeit und kostet auch ein bisschen Geld. Daher umso wichtiger, dass GründerInnen nicht gleich nach „Markenschutz weltweit“ rufen. Denn so einen umfassenden Markenschutz braucht tatsächlich fast kein Unternehmen.

EXTRA: Die wichtigsten Antworten zur Markenanmeldung

3. Recherchieren, recherchieren, recherchieren

Jetzt kommt die Detailarbeit, die anstrengend ist und auch rechtliche Expertise erfordert: Gibt es in deinen Zielmärkten bereits verwechslungsfähige Marken Dritter? Hier musst du nicht nur nach den Begriffen oder Logos suchen, sondern auch die Waren und Dienstleistungen, für die eventuell kollidierende Marken Dritter geschützt sind, im Blick behalten. Einen ersten Eindruck kann dir hierbei die Datenbank TMview geben. Aber grünes Licht solltest du deiner Marke nur nach einer juristischen Bewertung der Kollisionsrisiken geben.

4. Spätestens die InvestorInnen schauen genauer hin

Auch wenn dich das Honorar für eine Markenprüfung durch einen Anwalt in der frühen Phase einer Gründung schmerzt, lohnt sich das Investment (und viele AnwältInnen bieten auch spezielle Tarife für Startups an). Denn spätestens deine ersten InvestorInnen werden sich deine Marken genauer anschauen. Normal bei Vereinbarungen mit InvestorInnen sind Garantien, dass du mit deinem Startup keine Schutzrechte (also auch Marken) Dritter verletzt. Wäre doch schade, wenn du nach den ersten erfolgreichen Jahren auf eine neue Marke umsteigen müsstest, weil markenrechtliche Kollisionen lauern!

Übrigens: Die am Anfang geschilderte Szene der Markenverletzung kommt in der Praxis häufig vor. Daher lieber überlegt in eine Marke investieren, als später doppelt und dreifach zu zahlen.

Julia Dönch

Julia ist Rechtsanwältin der Wirtschaftskanzlei CMS am Standort in Stuttgart.

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