An jedem Arbeitsplatz entstehen Belastungen, physische wie psychische. Übersteigt das Ausmaß der Belastung die persönliche Fähigkeit damit umzugehen, können Stress und Erkrankungen entstehen. Das Resultat ist eine Zunahme der Arbeitsunfähigkeitstage.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GpB), vorgeschrieben nach dem Arbeitsschutzgesetz (§5, Ziffer 6), soll hier Abhilfe schaffen.
Ursachen psychischer Belastungen
Durch die Digitalisierung von Prozessen und Geschäftsmodellen entwickelt sich ein Umfeld, in dem Ängste und Belastungen bei der Arbeitnehmerschaft entstehen können. Doch auch in der betrieblichen Routine entstehen psychische Belastungen, die wir in unseren Projekten der Gefährdungsbeurteilung täglich sehen.
Wesentliche Ursachen für hohe psychische Belastungen sind ein hoher Workload, unklare Aufgabenstellungen und nicht definierte Befugnisse.
Aber auch das Verhalten von Führungskräften ist eine Ursache für psychische Belastungen. Zu diesem Aspekt gehören die Themen mangelnder Informationsfluss, wenig wirkungsvolles Feedback, geringe Wertschätzung und unzureichender Respekt.
Zudem fördert mangelndes Vertrauen in die Mitarbeiterschaft bzw. ein nach wie vor häufig anzutreffendes Kontrollstreben von Führungskräften psychische Belastungen.
Risiken für Unternehmen
Doch wie groß ist die Herausforderung durch psychische Belastungen? Mit der Zunahme der Belastung nimmt auch das Risiko für die Entstehung psychisch bedingter Erkrankungen zu.
Statistiken der Arbeitsunfähigkeitstagen (AU-Tage) in dem Diagnosekapitel „Psychische und Verhaltensstörungen“ steigen in den letzten 15 Jahren rasant an. Laut Bundesregierung (Kleine Anfrage 18/8442 – 2016) verursachten psychisch bedingte Erkrankungen im Jahr 2014 insgesamt 79,4 Millionen AU-Tage in Deutschland. Im Jahr 1999 lag dieser Wert noch bei 25,7 Millionen AU-Tagen. Die Fehltage haben sich also verdreifacht.
Abwesende MitarbeiterInnen nehmen nicht am Arbeits- und Wertschöpfungsprozess teil. Fehlzeiten verursachen Störungen im Arbeitsablauf und führen nicht selten zu einer Verringerung der Zufriedenheit und Leistungsbereitschaft in der Belegschaft.
Hingegen entstehen in einem wenig belastenden Umfeld Motivation, Leistungsbereitschaft und Identifikation mit dem Team, der Führungskraft und dem Unternehmen.
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Aufgrund dieser Entwicklungen verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) seit 2014 alle Unternehmen, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen (§5 ArbSchG, Ziffer 6).
Hintergrund des Gesetzes ist die Erkennung, Vorbeugung und Reduzierung von psychischen Gesundheitsrisiken. Im Sinne des ArbSchG geht es also um die Beurteilung der Arbeit, der Arbeitsabläufe und deren Gestaltung.
Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten sind die Geschäftsleitung und die Führungskräfte. Bei Nichtbeachtung können durch die Aufsichtsbehörden sogar Bußgelder ausgesprochen werden.
Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitschutzstrategie (GDA) schlägt in ihren Leitfäden sieben Schritte zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes vor:
- Schritt-1: Festlegung von Bereichen, die aufgrund der Gleichartigkeit der Arbeitsbedingungen als Einheit zusammengefasst werden können
- Schritt-2 Erhebung der psychischen Belastungen (Mitarbeiterbefragung)
- Schritt-3: Analyse und Beurteilung der Befragungsergebnisse
- Schritt-4: Entwicklung von Maßnahmen (Workshops) zur Reduktion der erkannten Belastungen
- Schritt-5: Bewertung der Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen
- Schritt-6: Aktualisierung und Fortschreibung
- Schritt-7: Dokumentation
Viele Unternehmen sind sich nach wie vor nicht der gesetzlichen Verpflichtung bewusst, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GpB) durchführen zu müssen. Es gibt neben den rechtlichen Aspekten aber gute innerbetriebliche Gründe, das Thema GpB anzugehen.
Vorteile und Chancen für Unternehmen
Eine gesunde, leistungsfähige Belegschaft garantiert einen reibungslosen Ablauf und sichert damit die Wettbewerbsfähigkeit jedes Unternehmens. Dazu kommen motivierende Faktoren, denn in einem nicht belastend empfundenen Arbeitsumfeld entstehen: Motivation und Identifikation mit dem Team, der Führungskraft und dem Unternehmen.
Des Weiteren wirkt sich ein wenig belastendes Arbeitsumfeld positiv auf das Image des Unternehmens aus. In Zeiten des Führungskräftemangels und vor dem Hintergrund eines enger werdenden Bewerbermarktes kann ein positives, wenig belastendes Arbeitsumfeld ein wichtiger Wettbewerbsfaktor in der Personalgewinnung sein.
Geh‘ den Schritt für deine MitarbeiterInnen und starte mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in deinem Unternehmen.
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