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Der Trend zum Homeoffice ist ungebrochen. Tatsächlich arbeiten, bedingt durch die Corona-Pandemie, immer mehr Leute im Homeoffice. Viele machen sich wenig Gedanken über die Versicherungssituation. Tatsächlich kann ein Homeoffice zu ganz komischen rechtlichen Situationen führen. Die Einrichtung des Homeoffice von Angestellten besteht häufig aus einer Mischung eigener Ausstattung und Computersystemen, die vom Arbeitgeber stammen.

Das Homeoffice richtig versichern

Die Hausratversicherung deckt alle Einrichtungsgegenstände ab, die sich innerhalb der eigenen Wohnung befinden. Tatsächlich sind damit auch fremdes Eigentum sowie gewerblich genutzte Dinge abgedeckt. Wer also Computer und andere Geräte von seinem Arbeitgeber erhält und diese im Homeoffice nutzt, ist bei Schäden von der eigenen Hausratversicherung abgedeckt. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme. Diese betrifft die räumlichen Gegebenheiten:

Beruflich genutzte Räume werden von der Hausratversicherung nur dann abgedeckt, wenn sie ein fester Teil der privaten Wohnung sind.

Das Arbeitszimmer darf so nur über andere Räume des Hauses erreicht werden. Verfügt das Arbeitszimmer hingegen über einen separaten Hauseingang, dann handelt es sich nicht mehr um ein Homeoffice im eigentlichen Sinne. Ein solcher Arbeitsbereich benötigt dann eine separate Versicherung.

Wer gerne mobil ist und unterwegs arbeitet, muss weitere Einschränkungen beachten. So sind nicht dauerhaft bewohnte Gebäude nicht automatisch von der Hausratversicherung abgedeckt. Dies betrifft beispielsweise die eigene Ferienwohnung oder eine Kleingartenlaube. Wer zum Beispiel das Notebook des Arbeitgebers in diese Bereiche mitnimmt, wird im Schadensfall keinen Ersatzanspruch gegenüber der Versicherung haben.

Gleiches gilt für Reisen im Wohnmobil. Für diese Fälle gibt es Zusatzvereinbarungen, über die der Versicherungsschutz ausgeweitet werden kann. Auch die eigene Garage zählt nur dann zum Deckungsbereich der Hausratversicherung, wenn diese ausschließlich dem Versicherten und seiner Familie zugänglich ist. Aufgrund dieser zahlreichen Sonderregelungen ist es wichtig, dass das Homeoffice richtig versichert ist.

Diese Regelungen gelten unabhängig davon, in welcher Form das Homeoffice genutzt wird. Somit ist es ganz egal, welcher beruflichen Tätigkeit nachgegangen wird und welche Form das Beschäftigungsverhältnis hat. Viele Angestellte arbeiten teilweise im Homeoffice und verbringen den anderen Teil der Arbeitswoche im regulären Büro. Freelancer nutzen häufig die eigenen Räume für die Ausübung ihrer Tätigkeit. Auch welcher Art von Arbeit im Homeoffice nachgegangen wird, ist irrelevant.

Die klassischen Bürotätigkeiten am PC sind ebenso von der Hausratversicherung abgedeckt wie handwerkliche Tätigkeiten und andere Berufe.

Aus diesem Grund gehört die Hausratversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Selbständige und Freiberufler. Wer externe Arbeitsbereiche nutzt, für den ist die Betriebsinhaltsversicherung gedacht.

Die richtige Hausratversicherung für das eigene Homeoffice finden

Die passende Hausratversicherung für die eigene Situation zu finden, ist eventuell gar nicht so einfach. Wichtig ist, dass die Versicherung exakt zur persönlichen Situation passt. Dies ist unter Umständen nicht nur auf das Homeoffice beschränkt, sondern bezieht noch weitere individuelle Faktoren mit ein. Hinzu kommt, dass die Kosten für eine Hausratversicherung ganz unterschiedlich ausfallen können. Eventuell gibt es eine deutlich günstigere Versicherung mit dem gleichen Leistungsumfang für die eigene Situation.

Die Suche direkt über die Angebote der Versicherungen ist sehr zeitaufwendig und extrem umständlich. Für diesen Zweck bieten sich Vergleichsportale zur Hausratversicherung an. Hier sind die zahlreichen Anbieter mit ihren verschiedenen Verträgen übersichtlich aufgelistet. So verschafft der Vergleich einen guten Überblick über die Angebote an Hausratversicherungen. Einfach Versicherungen sind bereits ab drei Euro pro Monat verfügbar. Die Höhe der Versicherungsbeträge hängt auch von der Selbstbeteiligung und der Versicherungssumme ab. Diese sollten, besonders wenn im Homeoffice teures und fremdes Eigentum vorhanden ist, passend zum Wert der Einrichtung gewählt werden.

Übrigens ist unter bestimmten Voraussetzungen die Hausratversicherung steuerlich absetzbar. Wer eine Hausratversicherung aus beruflichen Gründen benötigt, kann diese als Betriebsausgabe beziehungsweise Werbungskosten geltend machen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Arbeitszimmer ein räumlich getrennter Bereich ist, also beispielsweise eine Tür besitzt. Die Hausratversicherung wird dann anteilig zur Größe der gesamten Wohnung abgesetzt. Ist der Arbeitszimmer beispielsweise 15 Quadratmeter groß und die gesamte Wohnung misst 60 Quadratmeter, dann können 25 Prozent der Kosten steuerlich abgesetzt werden.

Robert Schulz

Robert Schulz ist Berater für den Mittelstand. Er hat sich auf die Themenfelder Industrie und IT spezialisiert und schon einige erfolgreiche Unternehmen gegründet und begleitet. Er ist außerdem als Coach für Unternehmenskommunikation und Mitarbeiter-Motivation tätig und als Mediator unterwegs.

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