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In unsicheren Wirtschaftszeiten bietet die Beschäftigung freier Mitarbeiter viele Vorteile. Allerdings birgt die Gestaltung des Arbeitsvertrages auch Risiken.

Einen Bericht von BWRmed!a zufolge arbeiten freie Mitarbeiter in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Daraus ergeben sich laut dem Portal folgende Vorteile:

  • Die Zusammenarbeit mit einem Freien darf befristet werden – ohne Einschränkung.
  • Es bestehen keine Ansprüche auf bezahlten Urlaub oder Krankheitstage, auf Elternzeit, Mutterschaftsgeld oder Kündigungsschutz.
  • Der Arbeitgeber bezahlt ausschließlich das Honorar. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer entfallen.

Allerdings bestehen BWRmed!a zufolge bei Arbeitsverträgen mit freien Mitarbeitern auch Risiken: Werden im Vertrag arbeitnehmerähnliche Verpflichtungen eingefordert, liegt womöglich eine Scheinselbstständigkeit vor. Dann drohen dem Unternehmen Nachzahlungen an das Finanzamt und an die Sozialversicherungsträger.

BWRmed!a rät daher zu folgenden vertraglichen Maßnahmen:

1. Setzen Sie den freien Mitarbeiter in Maßen ein

Eine wirtschaftliche Abhängigkeit und damit ein arbeitnehmerähnliches Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Freelancer keine Zeit mehr hat, einer weiteren Tätigkeit nachzugehen. Faustregel: Mindestens ein Sechstel seiner gesamten Einkünfte muss von einem anderen Auftraggeber bezahlt werden.

2. Verzichten Sie auf typische Arbeitnehmer-Klauseln

Der Vertrag darf keine Ansprüche auf bezahlten Urlaub oder Entgelt-Fortzahlung im Krankheitsfall vorsehen. Ebenso deutet die Pflicht, den Urlaub bei Ihnen zu beantragen, auf ein Arbeitnehmerverhältnis hin.

3. Verzichten Sie auf Ihr Weisungsrecht

Sie dürfen Ihrem freien Mitarbeiter lediglich grobe Auftragsvorgaben machen. Wie er diesen Auftrag ausführt, liegt aber in seinem Ermessen. Denn Selbständige gestalten ihre Arbeit typischerweise ohne detaillierte inhaltliche Vorgaben.

www.bwr-media.de

(Bild: © goodluz – Fotolia.de)

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