Skip to main content

Betriebliche Altersvorsorge – die 5 verschiedenen DurchführungswegeAls Arbeitnehmer hat man zwar einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, die Durchführung bleibt jedoch dem Arbeitgeber vorenthalten. Hierfür gibt es fünf verschiedene Möglichkeiten, von denen jeder Arbeitgeber mindestens eine anbieten muss.

Organisiert der Arbeitgeber die Altersvorsorge selbst, dann handelt es sich um eine Direktzusage. Er hat allerdings auch die Möglichkeit einen externen Versorgungsträger zu engagieren. Externe Versorgungsträger sind Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen.

1. Direktzusage

Die Direktzusage als betriebliche Altersvorsorge wird in Deutschland am häufigsten, besonders von großen Unternehmen, genutzt. Hierbei treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Vereinbarungen über Leistungen, die der Arbeitnehmer oder dessen Erben später ausbezahlt bekommen. Der Arbeitgeber finanziert diese Direktzusagen meist allein und bestimmt auch allein über die Verwaltung der Gelder. Hierfür werden meist Rückstellungen in der Unternehmensbilanz gebildet. Der Arbeitgeber kann jedoch frei entscheiden, ob er die Gelder anlegen möchte oder nicht. Sollte das Unternehmen insolvent gehen, wird dem Arbeitnehmer seine vereinbarte Betriebsrente von einem Pensions-Sicherungsverein ausgezahlt, in den der Arbeitgeber Beitragszahlungen leisten muss. Der Gesetzgeber hat gesetzlich vorgeschrieben, dass die Betriebsrente und die gesetzliche Rente insgesamt nicht mehr als 75 Prozent des aktuellen Gehalts sein dürfen.

2. Unterstützungskasse

Eine weitere Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge ist eine Unterstützungskasse, die für den Arbeitgeber die Organisation der Altersvorsorge übernimmt. Zur Finanzierung der Unterstützungskassen zahlt der Arbeitgeber entweder freiwillige Beträge zusätzlich zum Einkommen ein oder es erfolgt eine Bruttogehaltsumwandlung. Bei der Auszahlung der Rente fallen Steuern an. Die Unterstützungskasse ermöglicht dem Arbeitnehmer, sich statt einer Rente auch eine Einmal- oder Teilkapitalauszahlung ausschütten zu lassen. Es ist keine Höchstgrenze für die Beitragzahlungen festgesetzt, bis zum Ende der Laufzeit muss der vereinbarte Beitrag jedoch einbezahlt werden. Die Möglichkeit einer Absenkung des Beitrags besteht nicht. Die Unterstützungskasse haftet nicht für die Versorgungsansprüche von Arbeitnehmern, d.h. kann sie nicht zahlen, muss die Rente vom Unternehmen gedeckt werden.

3. Direktversicherung

Die betriebliche Altersvorsorge kann darüber hinaus über eine Direktversicherung gewährleistet werden. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Renten- oder Kapitallebensversicherung für den Arbeitnehmer ab. Meistens werden hierbei klassische oder fondsgebundene Versicherungen gewählt. Die Auszahlung der Versicherung an den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen erfolgt am Ende der Laufzeit, frühestens aber ab dem 60. Lebensjahr des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer muss sich die Versicherung nicht komplett als Rente auszahlen lassen, er kann zu Beginn der Rentenlaufzeit auch eine Teilkapitalauszahlung wählen. Verlässt der Arbeitnehmer ein Unternehmen, wird die Direktversicherung auf diesen überschrieben. Eine Übernahme durch einen neuen Arbeitgeber ist somit möglich. Der Arbeitnehmer kann die Versicherung auch weiter privat besparen. Es ist möglich, die Beiträge für die Direktversicherung entweder aus dem Brutto- oder dem Nettoeinkommen zu leisten.

4. Pensionskasse

Arbeitgeber können zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge auch die Pensionskasse wählen. Diese wird von einem oder mehreren Unternehmen gegründet und häufig vor allem von großen Unternehmen oder öffentlich rechtlichen Arbeitgebern angeboten. Pensionskassen werden wie Renten- oder Lebensversicherungen geführt und man überweist einen Teil des Brutto- oder Nettoeinkommens an die Pensionskasse. Anders als die Unterstützungskasse haftet die Pensionskasse für Ansprüche von Arbeitnehmern. Damit es zu keiner Insolvenz kommt, überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Kassen. Die Versicherung erfolgt bei der Pensionskasse nicht über den Arbeitgeber. Arbeitnehmer sind somit selbst versichert.

5. Pensionsfonds

Die letzte Möglichkeit, die sich Arbeitgebern als Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge bietet, ist ein Pensionsfonds. Pensionsfonds sind in Deutschland noch nicht allzu weit verbreitet, da sie erst seit 2002 für die betriebliche Altersvorsorge erlaubt sind. Im Gegensatz zu den anderen Durchführungsmöglichkeiten ist es Pensionsfonds gestattet, das gesamte Kapital in Aktien anzulegen. Da das Risiko sehr hoch ist, wird jedoch selten das gesamte Kapital investiert. Darüber hinaus sind Pensionsfonds verpflichtet, sich an die fünf Anlageprinzipien zu halten, d.h. an Sicherheit, Mischung, Streuung, Liquidität und Rentabilität. Sie sind folglich nicht so sicher wie andere Möglichkeiten zur Vorsorge. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass man als Arbeitnehmer nur seine einbezahlten Beträge wieder ausbezahlt bekommt. Pensionsfonds sind unabhängig vom Arbeitgeber. Können die Mindestleistungen jedoch nicht erbracht werden, muss er dies ausgleichen. Der Pensionsfonds wird bis auf einen Anteil von 30 Prozent immer als lebenslange Rente ausbezahlt.

Betriebliche Altersvorsorge: Portabilität bei Arbeitgeberwechsel

Für Verträge, die ab 2005 geschlossen wurden, gibt es eine neue Portabilitätsregelung, die die Gelegenheit bietet, das angesparte Kapital mitzunehmen. Für einen Arbeitnehmer bieten sich bei einem Arbeitgeberwechsel zwei Möglichkeiten: Man kann entweder den Vertrag eigenständig weiterführen oder die Ansprüche zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Diese neue Regelung gilt allerdings nur für Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds. Bei Ansprüchen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen müssen der alte und der neue Arbeitgeber zustimmen, damit diese mitgenommen werden können.

(Bild: © anmaro – Fotolia.de)

unternehmer.de

unternehmer.de ist das Wissensportal für Fach- und Führungskräfte im Mittelstand, Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer.

Der Artikel hat dir gefallen? Gib uns einen Kaffee aus!

Leave a Reply