Die Gewerbeversicherung besteht aus vielen, speziellen Versicherungen, die nur von Unternehmen (nicht Privatpersonen) abgeschlossen werden können. Sie wird in existenzabsichernde (z.B. Feuerschutz) und nicht existenzabsichernde Versicherungen (z.B. Betriebsrechtsschutz) unterschieden.
Je nach Versicherer, Risiko und gewählten Versicherungen kann der Beitrag sehr unterschiedlich sein. Vergleichen lohnt sich bei dieser Versicherungsart besonders.
Welche Versicherungen zählen zur Gewerbeversicherung?
Zu den Gewerbeversicherungen zählen u.a. folgende Versicherungen: Betriebshaftpflicht, Rechtsschutzversicherung, Berufshaftpflicht, Elektronikversicherung (z.B. Schäden am Computer-System), Insassen-Unfallversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht, Werkverkehrsversicherung, Flotten-Kraftfahrzeugversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung (z.B. nach Sturmschäden), Geschäftsinhaltsversicherung, Dienstausfallversicherung, Diebstahlversicherung, Umwelt-, Frachtführer und Produkthaftpflicht, etc.
Welche Versicherungen sind besonders wichtig für ein Unternehmen?
Jedes unternehmerische Risikoprofil sieht anders aus. Auch die Branche und Rechtsform der jeweiligen Firma können entscheidend für die Versicherungswahl sein. Eine Pauschallösung gibt es daher nicht.
Trotzdem gilt: Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte jedes Unternehmen haben, ist es noch so klein. Diese kommt für Personen- und Sachschäden auf, die vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Nicht nur der Inhaber, auch seine Angestellten sind damit jederzeit abgesichert.
Einige Berufsgruppen, die eine besondere Verantwortung tragen, sind sogar per Gesetz zum Abschluss einer speziellen Betriebshaftpflicht verpflichtet. Dies gilt beispielsweise für Architekten, Ärzte oder Anwälte. Besitzt das Unternehmen eigene Büros oder ein eigenes Betriebsgelände sollte in jedem Fall auch eine Feuerversicherung abgeschlossen werden.
Gewerbeversicherung: Vorsicht vor Unterversicherung!
Ähnlich wie bei der allseits bekannten Hausratversicherung gilt es sich vor einer Unterversicherung zu schützen. Jedes Unternehmen sollte sein Risiko gut einschätzen (lassen) und eine entsprechende Deckungssumme mit dem Versicherer vereinbaren. Bei einer Unterversicherung zahlt das Versicherungsunternehmen im Schadensfall nur anteilig, auch wenn der Schaden unter der eigentlich abgeschlossenen Versicherungssumme liegt!
(Bild: © Falko Matte – Fotolia.de)
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