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Selbständige, die vom Finanzamt nicht als Freiberufler nach § 18 des Einkommensteuergesetzes eingestuft werden, sind als Gewerbetreibende automatisch gewerbesteuerpflichtig. Allerdings gibt es für Einzelunternehmer und Personengesellschaften einen Freibetrag, der zur Zeit bei 24.500 Euro liegt. Offiziell heißt die Gewerbesteuer als kommunale Steuer übrigens Gemeindewirtschaftssteuer.

Wofür wird die Gewerbesteuer gezahlt?

Sie zahlen die Gewerbesteuer für Ihren Gewerbeertrag. Dieser ergibt sich aus den Einkünften einer gewerblichen Tätigkeit abzüglich der Betriebsaus- gaben.

Allerdings: Bei diesem Betriebsgewinn, wie er nach dem Einkommens- steuergesetz festgestellt wird, werden aber noch einige Kürzungen vorgenommen bzw. Rechnungen hinzu addiert. Was dann übrig bleibt, ist der Gewerbeertrag. Bei der genauen Berechnung sollte Ihnen ein Steuerberater helfen.

Wie hoch ist der Steuersatz?

Liegt Ihr Gewerbeertrag oberhalb des Freibetrages von 24.500 Euro pro Jahr, zahlen Sie für diesen Betrag (abgerundet auf eine durch 100  Euro teilbare Summe) einen einheitlichen Steuersatz von 3,5 Prozent.

Aber Achtung: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Vereine des privaten Rechts, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, sowie einige weitere Unternehmen (zum Beispiel Pensions- und Krankenkassen, Siedlungsunternehmen, Gesamthafenbetriebe und Medizinische Dienste der Krankenkassen), die von der Körperschaftssteuer befreit sind, haben nur einen Freibetrag von 3.900 Euro.

Alle anderen Unternehmen, die weder Einzelunternehmer noch Personengesellschaften sind und auch nicht  zu der oben aufgeführten Gruppe gehören, zahlen die 3,5 Prozent Gewerbesteuer von den ersten Hundert Ihres Gewerbeertrags an.

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Wie hoch die Gewerbesteuer tatsächlich ist, hängt davon ab, wo Sie Ihr Unternehmen angesiedelt haben. Denn die Höhe wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt. Wenn Sie die Gewerbesteuer genau berechnen wollen, müssen Sie zunächst den Steuermessbetrag berechnen.

Dieser ergibt sich aus dem Gewerbeertrag abzüglich des Freibetrages (in der Regel also 24.500 Euro im Jahr). Das Ergebnis wird mit der Messzahl von 3,5 Prozent multipliziert.

Die tatsächliche Höhe der Steuer hängt nun vom Hebesatz ab, der von der Gemeinde individuell festgelegt wird. Erkundigen Sie sich also bei Ihrer Gemeinde nach dem Hebesatz. Generell gilt, dass dieser in größeren Städten höher ist als in Kleinstädten.

Eine Übersicht über die Gewerbesteuerhebesätze der größeren Städte finden Sie auf der Website des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Zur Berechnung der Steuerhöhe wird der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert und durch Hundert dividiert. Das Ergebnis ist dann die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Steuer.

Als gewerbesteuerpflichtiger Einzelunternehmer oder Personengesellschaft (nicht aber als  Kapitalgesellschaft!) haben Sie jedoch bei der Einkommensteuer eine Steuerermäßigung vom 3,8fachen des Gewerbesteuer-Messbetrages, die von der Einkommensteuerschuld abgezogen wird. Dieser Betrag kann sogar höher sein als die oben berechnete Gewerbesteuer, allerdings gibt es keine negative Gewerbesteuer.

Termine

Sie müssen die Gewerbesteuererklärung einmal jährlich abgeben. Wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert, müssen Sie  ein-, zwei- oder viermal im Jahr Vorauszahlungen zu leisten.

(Bild: © Falko Matte – Fotolia.de)

Simone Janson

Simone Janson ist Expertin für HR-Kommunikation und betreibt das Top-500-Blog http://www.berufebilder.de. Sie schreibt & schrieb u.a. für ZEIT, WELT, Wirtschaftswoche, t3n sowie W&V und war mehrfach in ARD-Sendungen u.a. als Expertin zum Thema Fachkräftemangel zu sehen. Seit anderthalb Jahrzehnten berät sie Unternehmen & Hochschulen in Öffentlichkeitsarbeit und zum Wandel der Arbeitswelt.

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