Nicht nur bei fest angestellten Mitarbeitern steht ein attraktiver Firmenwagen ganz weit oben auf der Wunschliste. Selbständige können sich ihren Fahrzeugwunsch leicht selbst erfüllen.
Neben dem guten Gefühl, den Traumwagen zu fahren, verleiht er Prestige und hat handfeste Vorteile: Er wird über die Firma beschafft und kann für private Fahrten genutzt werden. Dabei gibt es einige Fallstricke, über die Sie besser nicht stolpern sollten.
Firmenfahrzeug kaufen oder leasen – was ist besser?
Sie sind Unternehmer und benötigen ein neues Firmenfahrzeug? Dann sind Sie i.d.R. vor die Frage gestellt, welche Art der Anschaffung für Sie die bessere ist, Kauf oder Leasing. Bei Leasing handelt es sich um eine spezielle Form der Miete: Der Leasingnehmer wird nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Kauf mit Finanzierung heißt, es werden zwei Verträge geschlossen: ein Kaufvertrag, der zum Eigentum am Fahrzeug verhilft und ein Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufpreises. Beide Verträge sind grundsätzlich unabhängig voneinander.
Leasing ist besser, wenn die monatliche Belastung möglichst gering sein soll
Wenn Sie Ihre monatliche Belastung möglichst gering halten möchten, sind Sie bei Leasing prinzipiell im Vorteil, weil innerhalb der Leasing-Dauer nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt wird. Der Restwert liegt nach drei Jahren bei ca. fünfzig Prozent des Neupreises, weil auch nur diese fünfzig Prozent zurückbezahlt werden. Dadurch fällt Ihre monatliche Belastung wesentlich geringer aus als bei einer Finanzierung des Kfz über den gleichen Zeitraum. Wenn Sie bei der Finanzierung einen längeren Zeitraum wählen als beim Leasing, z.B. sechs Jahre, kann dort die monatliche Belastung wiederum geringer sein als beim Leasing. Wenn Sie als Privatperson einen Kredit für eine Auto-Finanzierung aufgeben möchten, sollten Sie besonders auf den unterschiedlichen Festzins der Anbieter achten und nicht wahllos eine Entscheidung treffen.
Leasing mit Kilometer- oder Restwertvertrag?
Sie können zwischen zwei Arten von Leasingverträgen wählen: Kilometer- und Restwertvertrag.
1) Bei Restwertverträgen wird für das Ende der Leasingdauer ein bestimmter Fahrzeug-Restwert festgelegt, der als Basis für die Kalkulation der Leasingrate dient. Zum Vertragsende findet dann eine Bewertung des Fahrzeugs statt. Der sich dabei ergebende Wert ist maßgeblich für die weitere Abwicklung. Liegt der tatsächliche Wert des zurückgegebenen Fahrzeugs unter dem im Vertrag fixierten, müssen Sie als Leasingnehmer die Differenz an den Händler ausgleichen. Dieses Risiko ist nicht zu unterschätzen, weil niemand voraussagen kann, wie sich die Gebrauchtwagenpreise in den nächsten drei Jahren entwickeln werden. Von Restwertverträgen ist deshalb generell abzuraten. Wenn mehrere Leasingverträge miteinander verglichen werden, sollte man nicht nur die Leasingrate, sondern auch die festgelegten Restwerte miteinander vergleichen.
2) Anders ist das beim Kilometervertrag. Hier schließen Sie einen Vertrag über eine bestimmte Kilometerleistung während der Leasingdauer ab. Nach deren Ablauf geben Sie das Fahrzeug einfach zurück und haben mit dem Risiko des Restwerts nichts zu tun. Eine Rückgabe ohne Zuzahlung ist aber nur dann möglich, wenn die vereinbarte Kilometerleistung nicht überschritten wird. Ansonsten werden für jeden Mehr-Kilometer Kosten fällig. Die Leasingverträge enthalten eine Kulanzvereinbarung von 2.500 – 5.000 km, eine Überschreitung in diesem Rahmen ist ohne Zuzahlung möglich. Es empfiehlt sich, bei Vertragsabschluss die Fahrleistung realistisch zu kalkulieren, damit Sie nicht bei Vertragsende nachlegen müssen.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Auto bei der Rückgabe in einem guten Zustand ist
Wenn Sie sich zum Abschluss eines Kilometervertrags entschließen, achten Sie darauf, dass Sie Ihr Fahrzeug unbedingt im bestmöglichen Zustand zurückgeben. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, müssen vor der Rückgabe repariert werden. Wenn Sie das nicht tun, lässt der Leasingeber von der Fachwerkstatt ein Gutachten erstellen, das die zu erwartenden Reparaturkosten für die Beseitigung von Beulen, Kratzern oder Polsterschäden auflistet. Ihnen als Leasingnehmer wird dann dieser Betrag komplett in Rechnung gestellt.
Da der Vertragshändler kein Interesse an geringen Reparaturkosten hat, werden häufig auch Teile ausgetauscht, die eigentlich nicht zwingend ersetzt werden müssten. Ziehen Sie vor der Rückgabe eine Smart-Repair in Betracht: Bei ihr handelt es sich um eine kostengünstige Reparaturmöglichkeit, bei der z.B. ausgebeult wird, statt Teile zu ersetzen oder kleinere Posterschäden beseitigt werden, ohne gleich den kompletten Sitzbezug auszutauschen. So können Sie viel Geld sparen.
Lösen Sie Ihren Leasingvertrag möglichst nicht vor Ende der Laufzeit auf
Wenn Sie aus bestimmten Gründen Ihren Wagen vor Ende des Leasingvertrags zurückgeben möchten oder müssen, gehen Sie Risiken ein. Denn mit dem Vertragsabschluss sind Sie eine vertragliche Verpflichtung eingegangen, die grundsätzlich einzuhalten ist. Wer für drei Jahre least, muss auch für drei Jahre bezahlen. Auch wenn es immer mal vorkommt, dass das Auto plötzlich nicht mehr gefällt, sich Ihre Familienverhältnisse geändert haben und ein größeres Modell benötigt wird oder Ihr Unternehmen mit Außendienst und einem entsprechenden Fuhrpark wegen wirtschaftlicher Flaute Mitarbeiter entlassen muss.
Wenn Sie dann die nicht mehr benötigten Fahrzeuge zurückgeben wollen, stehen Sie vor dem Problem, Ihren Leasingvertrag nicht einzuhalten. Die Leasinggesellschaft entlässt Sie nur aus dem Vertrag, wenn Sie entsprechenden Schadensersatz bezahlen. Das kann teuer werden.
Wenn das Durchhalten der Leasingdauer fraglich ist, lieber finanzieren
Wer sein Auto vorzeitig zurück gibt, muss es zum Rückgabezeitpunkt taxieren lassen. Es kann passieren, dass der ermittelte Wert geringer ist als der ursprünglich kalkulierte Restwert, so dass eine erhebliche Zahlung fällig wird, um aus dem Vertrag aussteigen zu können. Wenn Sie also nicht ganz sicher sind, ob Sie die Vertragsdauer auch tatsächlich durchhalten können, ist ein Autokauf mit Finanzierung für Sie die bessere Lösung.
Sollten Sie tatsächlich vor der Situation stehen, Ihr Auto vorzeitig zurückgeben zu müssen, sollten Sie sich jemanden suchen, der in Ihren Vertrag einsteigt und ihn bis zum Vertragsende fortführt. Das wird i.d.R. nicht zu den gleichen Konditionen funktionieren, zu denen Sie abgeschlossen haben, weil das Auto im ersten Jahr am meisten an Wert verliert. Es kommt Sie aber immer noch günstiger, als wenn Sie den Vertrag auflösen und die verlangte Entschädigung bezahlen. Ihr Leasinggeber wird der Übernahme zustimmen, wenn die Bonität des Übernehmers in Ordnung ist.
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