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Informationen zur Kfz-VersicherungDie Kfz-Versicherung teilt sich auf in eine Haftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch abzuschließen, d.h. jeder, der in Deutschland ein Fahrzeug besitzt, benötigt auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss man einen Nachweis der Haftpflichtversicherung vorlegen, sonst kann man es nicht anmelden. Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz dazu optional.

Was leistet eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben, da jeder, der mit seinem Fahrzeug seinen Mitmenschen und deren Fahrzeugen einen Schaden zufügt, für diesen aufkommen muss. Hat man einen Unfall zu verantworten, erstattet die Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten für Personen- und Sachschäden. Verletzt man beispielsweise Personen, dann deckt die Haftpflichtversicherung die Kosten für Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

Auch für die Kosten im Todesfall kommt sie auf. Bei Sachschäden übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten und Zahlungen aufgrund von Wertminderung. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert, d.h. den Kaufpreis für ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug. Zusätzliche Kosten für Abschleppen und Mietwagenersatz werden ebenfalls übernommen. Die Haftpflichtversicherung deckt jedoch nur Schäden an fremden Fahrzeugen. Um das eigene Fahrzeug abzusichern, benötigt man eine Kaskoversicherung.

Was leistet eine Kaskoversicherung?

Eine Kaskoversicherung kann jeder Fahrzeughalter optional abschließen. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Selbstverschulden oder höhere Gewalt verursacht werden. Hier gilt es zwischen einer Teil- und einer Vollkaskoversicherung zu unterscheiden.

Eine Teilkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die schuldlos, beispielsweise durch Brände, Explosionen, Hagel, Stürme, Glasbruch oder durch Wildunfälle, entstehen. Darüber hinaus zahlt die Teilkasko wenn ein Fahrzeug aufgebrochen oder gestohlen wird.

Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung deckt eine Vollkaskoversicherung alle Schäden am eigenen Fahrzeug, d.h. es werden auch die Kosten gedeckt, die durch Selbstverschulden verursacht werden. Sie übernimmt des Weiteren Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen Fremder entstehen. So zahlt die Vollkasko wenn beispielsweise ein Betrunkener das Fahrzeug beschädigt. Auch wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht, tritt die Vollkasko ein.

Wichtig zu beachten ist, dass die Kaskoversicherung für keinen Schaden aufkommt, der vom Versicherten bewusst oder gewollt verursacht wird. Bisher galt diese Regelung auch bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt werden. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Schäden durch unsorgfältiges Verhalten ohne Schädigungsabsicht entstehen. Durch das neue Versicherungs-vertragsgesetz ändert sich jedoch die bisherige Regelung. Nun darf die Versicherung die Leistung nur noch kürzen, nicht komplett verweigern. Es ist ihr allerdings gestattet, die Zahlungen nach der Schwere des fahrlässigen Verhaltens zu stufen.

Wie hoch sind die Beiträge für eine Kfz-Versicherung?

Die Höhe der Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal ist der Fahrzeugtyp entscheidend. Für die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung existiert für jedes Fahrzeug jeweils eine Typklasse. Nach statistischen Erhebungen werden Fahrzeuge in diese Typklasse eingeordnet. Sportwägen mit einer hohen PS-Zahl sind Statistiken zufolge häufig in Unfälle verwickelt, deswegen werden sie auch einer teureren Typklasse zugeordnet.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist der Zulassungsbezirk. Zulassungsbezirke, in denen statistischen Erhebungen zufolge ein ähnlicher Schadensverlauf zu verzeichnen ist, werden in sogenannte Regionalklassen eingeteilt. Da sich die Arten der Schäden in den verschiedenen Regionen unterscheiden, haben Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen unterschiedliche Regionalklassen.

Die Einteilung in Schadenfreiheitsklassen wirkt sich ebenfalls auf die Beitragshöhe aus. Die Einteilung erfolgt individuell nach der Fahrerfahrung und den bisherigen Unfällen. Haftpflicht- und Kaskoversicherung haben jeweils 30 Schadenfreiheitsklassen. Die Einteilung in eine dieser Klassen bei der Haftpflichtversicherung bedingt allerdings nicht die Einteilung in dieselbe Klasse in der Kaskoversicherung. Als Fahranfänger wird man meist der Schadenfreiheitsklasse 0 zugeordnet, d.h. man hat einen Beitragssatz von 230 bis 240 Prozent. Bei der erstmaligen Zulassung eines Wagens wird man, wenn man drei Jahre Fahrpraxis vorweisen kann, meist in Schadensklasse ½ eingestuft. Dies bedeutet einen Beitragssatz von 125 Prozent. Am 1. Januar eines jeden Jahres wird man, unter der Voraussetzung, dass man im vergangen Jahr unfallfrei gefahren ist, in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Weitere Faktoren, die einen Einfluss auf die Beitragshöhen haben, sind beispielweise die Berufsgruppe des Versicherten und die Zahlungsweise. In bestimmten Berufsgruppen, z.B. bei Beamten oder Landwirten, verzeichnen Statistiken weniger Schäden und somit erhalten diese einen besseren Tarif. Bei der Zahlung der Versicherung ist es sinnvoll den Beitrag für ein Jahr komplett zu überweisen, da bei halb- oder vierteljährigen Zahlungen Zuschläge von 3 bis 5 Prozent kassiert werden.

Eine Möglichkeit für Fahranfänger bei den Beiträgen zu sparen ist, das Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern anzumelden. Zweitwägen werden normalerweise mit einem Beitragssatz von 120 Prozent versichert. Nach drei Jahren kann man nachweisen, dass der Sohn oder die Tochter das Fahrzeug genutzt hat, und somit den erreichten Rabatt übertragen.

Kfz-Versicherung: Welche Rabatte sind möglich und sind diese sinnvoll?

Bei der Haftpflicht- und bei der Kaskoversicherung gibt es sehr viele Rabattmöglichkeiten. Diese sind allerdings immer mit bestimmten Auflagen verbunden. Man kann beispielsweise das Fahrzeug so versichern, dass nur eine Frau oder nur der Fahrzeughalter es führen dürfen. Falls doch ein Unfall von einer anderen Person verursacht wird, zahlt die Versicherung zwar, kann aber hohe Nachzahlungen verlangen und den Versicherten in eine andere Schadenfreiheitsklasse herabstufen. Ebenso ist es möglich, sein Fahrzeug als Garagenwagen zu versichern.

Parkt man es allerdings vor seiner Haustür anstatt wie vereinbart in der Garage, kann die Versicherung bei einem Schaden hohe Zuzahlungen oder Vertragsstrafen einfordern. Daher gilt, dass man solche Rabattmöglichkeiten nur dann in Anspruch nehmen sollte, wenn man in der Lage ist, die Auflagen mit Sicherheit zu erfüllen.

(Bild: © Daniel Bujack – Fotolia.de)

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