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Bei einem Nebengewerbe handelt es sich um ein Gewerbe, das zwar angemeldet ist, aber nicht hauptberuflich oder in Vollzeit verübt wird. 

Wie viele Arbeitsstunden dürfen gearbeitet werden?

Die Grenze liegt hierbei bei 15 Arbeitsstunden. Das Nebengewerbe kann auch als

  • Nebentätigkeit,
  • Kleingewerbe oder
  • Kleinunternehmen

bezeichnet werden. Für den Existenzgründer besteht keine Verpflichtung eine eigene Krankenversicherung abzuschließen.