Skip to main content

Kurzarbeitergeld: So gehen Sie als Arbeitgeber vorDie Wirtschaftsflaute kommt. Ein Ausweg: Kurzarbeitergeld. Unternehmer können beitragsfinanzierte Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beantragen.

Viele Arbeitgeber beschäftigen Mitarbeiter nur saisonal oder haben witterungsbedingte Ausfälle, berichtet BWRmed!a. Unter diesen Bedingungen könnten Unternehmer beitragsfinanzierte Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Antrag

Der Antrag erfolgt vor dem Leistungsbeginn bei der Agentur für Arbeit. Ihre Mitarbeiter könnten die Leistungen für sechs Monate beziehen.

Bedingungen

Kurzarbeitergeld wird bei erheblichen Arbeitsausfällen gewährt. Das bedeutet: Mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer bekäme Kürzungen von mehr als 10 Prozent auf den monatlichen Brutto-Lohn.

Auszahlung

Laut BWRmed!a sind Sie als Arbeitgeber für die Auszahlung der Leistungen verantwortlich. Der Beitragssatz für Ihre Mitarbeiter richtet sich nach deren Familienstand.

Verheiratete Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent des Nettogehalts. Wichtig: Beide Ehegatten müssen unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein und nicht dauernd getrennt leben.

Alle anderen Arbeitnehmer erhielten 60 Prozent des Nettoentgelts.

Berechnung

Das Nettoentgelt wird bei der Berechnung pauschalisiert. Für die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können es manuell oder mit Hilfe einer Tabelle berechnen. Diese stellt die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

(Bild: © Gina Sanders – Fotolia.de)

unternehmer.de

unternehmer.de ist das Wissensportal für Fach- und Führungskräfte im Mittelstand, Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer.

Der Artikel hat dir gefallen? Gib uns einen Kaffee aus!

Leave a Reply