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Ein Jahr Entgelttransparenzgesetz: Was hat sich getan? [Studie]

Seit dem 6. Januar 2018 haben Beschäftigte im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes (ETG) die Möglichkeit einen Gehaltsvergleich in ihrem Unternehmen zu fordern. Doch wer nutzt das Gesetz tatsächlich und was konnte in einem Jahr bewirkt werden? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert die Umfrage der Vergütungsberatung Compensation Partner, die insgesamt unter 716 Beschäftigten und 94 Unternehmen vom 21. Februar bis zum 4. März 2019 durchgeführt wurde. Das Ergebnis:

Lediglich 7 Prozent der befragten Arbeitnehmer haben bisher einen Gehaltsvergleich angefordert.

42 Prozent trauen sich nicht den Antrag zu stellen

Auf die Frage hin, ob die Arbeitnehmer vorhaben in Zukunft von ihrem Recht Gebrauch zu machen, antworteten nur 22 Prozent deutlich mit Ja, während sich über die Hälfte (55 Prozent) nicht sicher ist. Doch was hält so viele Angestellte von dieser Vergleichsmöglichkeit ab? Tim Böger, der Geschäftsführer von Compensation Partner, erklärt:

„Bei vielen Beschäftigten besteht Interesse an einem Gehaltsvergleich, jedoch fürchten sie eine Verschlechterung des Arbeitsverhältnisses zu ihrem Arbeitgeber oder den daraus resultierenden Arbeitsaufwand.“

Ein weiterer Grund dafür, dass bisher nur eine so geringe Zahl Arbeitnehmer bereits den Gehaltsvergleich im Unternehmen gefordert hat, ist laut Studie, dass fast 30 Prozent das Gehalt ihrer Kollegen sowieso kennen.

Höhere Unzufriedenheit nach Gehaltsauskunft

Insgesamt waren 80 Prozent der Beschäftigten mit dem Ergebnis des Gehaltsvergleichs unzufrieden. Die Gründe:

  • 28 Prozent: Vergleich kam nicht zustande, da Vergleichswerte fehlen
  • 20 Prozent: Keine Anpassung des Gehalts
  • 16 Prozent:  Vergleich fand mit einem völlig anderem Stellenprofil statt
  • 16 Prozent: Mitarbeiter steht nun in schlechtem Licht da

Rund 26 Prozent der Arbeitgeber und 51 Prozent der Arbeitnehmer bemängeln zudem, dass es keine klar definierten rechtlichen Konsequenzen bei zu hohen Entgeltlücken gibt, was das Gesetz relativ unwirksam macht.

Wird das Gesetz die Entgeltlücke verringern? [Infografik]

Der Großteil der Arbeitnehmer ist sich unsicher, ob das Gesetz letztendlich die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen verringern kann. Auf Arbeitgeberseite ist das Ergebnis sogar noch deutlicher.

EXTRA: HR Management: Erhalten deine Mitarbeiter ein angemessenes Gehalt?

47 Prozent fühlen sich unfair bezahlt

Die Umfrage macht deutlich, dass sich nur 53 Prozent der Arbeitnehmer grundsätzlich fair bezahlt fühlen. Im Vergleich zum letzen Jahr stieg die Zahl der Unzufriedenen sogar um 12 Prozent an. Als Grund dafür geben die Befragten unter anderem an, dass ihre Vergütung im Hinblick auf unbezahlt geleistete Überstunden, steigender Verantwortung und sinkender Wertschätzung nicht leistungsgerecht erfolgt (39 Prozent).

19 Prozent reagieren unzufrieden, da trotz des wirtschaftlichen Erfolgs ihres Unternehmens keine Gehaltsanpassung erfolgt.

Rund 33 Prozent haben außerdem den Eindruck, dass andere Mitarbeiter in ihrem Unternehmen für die gleiche Leistung ein höheres Einkommen bekommen.

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