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Startup-Finanzierung: So wird’s steuergünstig gemacht!Unternehmensgründer sehen sich regelmäßig im Anschluss an die eigentliche Gründungsphase vor der Frage der Expansions- und Wachstumsfinanzierung. Dem Start-Up stehen hierbei grundsätzlich vielfältige Finanzierungsalternativen zur Verfügung, die gegeneinander abgewogen werden müssen.

Besondere Bedeutung kommt hierbei in jüngster Zeit dem Crowdfunding/Crowdinvestment bei. Neben den betriebswirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Faktoren spielen insbesondere auch steuerliche Erwägungen eine zentrale Rolle, die es zu berücksichtigen gilt.

Finanzwirtschaftliche Handlungsalternativen

Hinsichtlich der Finanzierung der zugrundeliegenden Geschäftsidee stehen den Start-Ups unterschiedliche Handlungsalternativen zur Verfügung. Hierbei darf Grundlage jeder Finanzierungsentscheidung nicht nur der reine Finanzierungsbedarf sein, sondern es müssen auch weitergehende strategische Entscheidungen Berücksichtigung finden.

So müssen Unterschiede gemacht werden im Hinblick auf

  • den Finanzierungsgegenstand (Betriebsmittel, F&E, Betriebskosten etc.) und
  • die Höhe der Finanzierung (Einbringung von Sicherheiten, Bürgschaften etc.)
  • sowie auch in Bezug auf die mögliche strategische Einbindung von Investoren.

Gerade im Start-Up Bereich spielt die Möglichkeit von zusätzlicher Außenwirkung (insb. PR bzw. Werbewirkung), kostenloser Aufmerksamkeit oder sogar einem zusätzlichen Vertriebskanal (z.B. Crowd-Funding) eine bedeutende Rolle. Für Start-Up Unternehmen stehen hierbei typischerweise folgende Finanzierungsalternativen zur Verfügung:

1. Fremdkapitalfinanzierung (Debt Financing)

Fremdkapital wird oft als interessante und gründerfreundliche Start-Up-Finanzierung angesehen, da keine Anteile an den Gesellschafter von den Gründern abgegeben werden müssen, so dass die Kontrolle sowie der eigentliche Wert der Gesellschaft bei den Gründern verbleibt.

Dies stellt jedoch nach unserer Erfahrung regelmäßig eine Fehleinschätzung dar, da Förderbanken und staatliche Gründungsprogramme Fremdkapital in den meisten Fällen an äußerst starre Bedingungen knüpfen, so dass Start-Up Unternehmen hierdurch in ihrer Flexibilität eingeschränkt werden und zugleich für den Verzicht auf Sicherheiten regelmäßig selbstschuldnerische Bürgschaften der Gründer verlangt werden.

Insbesondere aufgrund der selbstschuldnerischen Bürgschaften können Gründer, die in der Anfangsphase nicht nur viel Arbeit, sondern auch meistens ihre finanziellen Ersparnisse in ihr Unternehmen investiert haben, schnell persönlich in finanzielle Notstände gelangen.

Die Finanzierung mittels Fremdkapital kann jedoch gerade in kleineren Umfang durchaus sinnvoll sein. Dies ist unseres Erachtens insbesondere in solchen Fällen der Fall, bei denen aufgrund einer schon gesicherten Eigenkapitalfinanzierung die selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gründer vermieden werden kann.

2. Eigenkapitalfinanzierung (Equity Financing)

Neben der Fremdkapitalfinanzierung stellt die Eigenkapitalfinanzierung eine bei Gründern regelmäßig – insbesondere in der Anfangsphase – typische Finanzierungsform dar. Hierbei stellt die Beschaffung von Eigenkapital für junge Gründer zwar die angenehmste Art dar, um Kapital zu beschaffen.

Sei es am Anfang noch in kleinem Maße durch Freunde und Familie oder später durch Business Angels und institutionelle Partner. Jedoch ist der Einfluss von Eigenkapitalgebern und auch die Komplexität bei mehreren Anteilseignern nicht zu unterschätzen.

Vor diesem Hintergrund sollten sich Gründer von Anfang an eine mittelfristige Investmentstrategie erarbeiten und bereits in einer frühen Phase der Gründung weitere Finanzierungsrunden in Erwägung ziehen. Es kann hierbei Sinn machen, Alternativen zu einer direkten Eigenkapitalbeteiligung zu identifizieren.

Durch die Bündelung unterschiedlicher Anteilseigner in einer “Beteiligungsgesellschaft”, dem Halten von Anteilen durch Treuhandverhältnisse oder einer stillen Beteiligung, bei dem der Investor an finanziellen Ausschüttungen jedoch nicht an Entscheidungsprozessen beteiligt ist, kann von Anfang an Komplexität aus der Gesellschafterstruktur herausgenommen werden.

3. Crowdfunding/-investment

Eine mittlerweile auch in Deutschland etablierte Form der Start-Up Finanzierung ist das Crowdfunding/-investment.

Beim Crowdfunding (aus den englischen Wörtern crowd = Menge und funding = Finanzierung) verkauft das Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen noch vor Fertigstellung und liefert das Produkt zu einem zu bestimmenden späteren Zeitpunkt. Mithin gewährt der sogenannte Crowdfunder (=Kapitalgeber) dem Start-Up einen Vorschuss auf spätere Leistungen.

So lassen sich mit dieser Finanzierungsmethode gerade bei Unternehmensgründern mit beschränktem Zugang zu klassischen Eigenkapital und zurückhaltender Bereitstellung von Kapital durch Fremdkapitalgeber, Produkte sowie die Umsetzung von Geschäftsideen mit Eigenkapital oder Eigenkapital ähnlichen Mitteln, regelmäßig in Form partiarischer Darlehen oder stiller Beteiligungen finanzieren.

Beim Crowdinvestment besteht die Möglichkeit, Außenstehende mit kleinen Beträgen und ohne großen administrativen Aufwand gebündelt am Unternehmen zu beteiligen. Dies kann als direkte oder auch stille Beteiligung durchgeführt werden.

Zudem bietet die Finanzierung mittels Crowdunding bzw. Crowdinvestment die Möglichkeit, als Instrument der Marktforschung sowie im Zusammenhang mit der Produktentwicklung genutzt zu werden.

Alternativen der Expansions- und Wachstumsfinanzierung

Nach der erfolgreichen ersten Phase einer Unternehmensgründung (sogenannte Seed-Phase) wird regelmäßig mit erfolgreichem proof-of-concept-and-market die Wachstumsphase begonnen. Diese beginnt, wenn sich das Geschäftsmodell erfolgreich am Markt etabliert hat und sodann die nächsten Expansionsschritte getätigt werden.

Hierbei steigt in der Wachstumsphase die notwendige Finanzierungshöhe, der Wert des Unternehmens erhöht sich und Investoren messen den Erfolg einer bestehenden oder möglichen Investition sehr viel stärker an klar definierten Kennzahlen als noch in der Seed-Phase. So spielt die Liquiditätsplanung in der Wachstumsphase eine bedeutende Rolle.

Diese Finanzierung kann gerade im Wachstumsbereich sehr gut mit Förderprogrammen vor allem im Personal- und Betriebsmittelbereich ergänzt werden. So können je nach Betriebsstandort und Branche neue Mitarbeiter gefördert, eingestellt oder Programme aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Ferner können die Einrichtung von neuen Arbeitsplätzen oder weitere Investitionen in die Produktentwicklung unterstützt werden.

Steuerliche Herausforderungen

Neben den aufgezeigten Weichenstellungen im Bereich der Finanzierung stellt auch die steuerliche Ausrichtung der Unternehmensgründung eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. So ist bereits durch die Wahl der Rechtsform eine zentrale steuerliche Entscheidung zu treffen, die wohl überlegt sein muss und mit der Finanzierungsstruktur ggf. abzustimmen ist.

In steuerlicher Hinsicht hat sich hierbei für Start-Ups in der jüngsten Vergangenheit die Unternehmensform der Mini-GmbH bzw. sog. UG (Unternehmergesellschaft), die eine Kapitalgesellschaft darstellt, als häufig gewählte Rechtsform erwiesen.

Gerade für Start-Ups hat der Gesetzgeber mit der UG eine hinsichtlich der Gründungskosten günstige Rechtsform geschaffen, die in späteren Jahren zur “vollen GmbH” anwächst.

Die steuerliche Belastung der GmbH bzw. UG ergibt sich hierbei aus

  • der Körperschaftsteuer (15%)
  • zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5% der Körperschaftsteuer)
  • sowie der Gewerbesteuer (je nach Hebesatz der Gemeinde ca. 14 %),

so dass sich regelmäßig eine effektive Steuerbelastung von ca. 30% auf Ebene der Gesellschaft ergibt.

Zu beachten ist, dass bei einer Ausschüttung bis auf Ebene der Anteilseigner der Kapitalgesellschaft eine (weitere) steuerliche Belastung der Ausschüttung erfolgt.

Gründer sollten hierbei erwägen ihre persönlichen Anteile an der Gesellschaft ggf. über eine eigene Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (regelmäßig ebenfalls eine UG) zu halten, da dies im Falle der Ausschüttung oder auch bei einer späteren Veräußerung der Beteiligung ggf. steuerlich vorteilhaft ist.

In steuerlicher Hinsicht ist eine Fremdfinanzierung grundsätzlich vorteilhaft, da die resultierenden Zinsen steuerlich abzugsfähig sind. Auch wenn in den Anfangsjahren typischerweise Verluste auf Ebene der Gesellschaft angehäuft werden, ist mit Blick auf künftige Verlustvorträge eine Fremdfinanzierung aus steuerlichen Überlegungen zu erwägen.

Hierbei ist jedoch mit Blick auf die steuerliche Nutzung von Verlustvorträgen zu bedenken, dass bei möglichen späteren Gesellschafterwechseln ein anteiliger oder vollständiger Untergang der Verlustvorträge drohen kann.

Vorgenannte Ausführungen machen daher deutlich, dass die steuerliche Ausrichtung eines Start-Ups unter Berücksichtigung der gewählten Finanzierungsstruktur möglichst frühzeitig aktiv gestaltet werden sollte, da andernfalls nachteilige Ergebnisse drohen

Fazit: Der frühe Vogel fängt den Wurm

Unternehmensgründer sehen sich bereits in einer frühen Phase mit facettenreichen Herausforderungen in den Bereichen Finanzierung und Besteuerung konfrontiert.

Diese können maßgeblich zu einer positiven Entwicklung des Start-Ups führen und günstige Rahmenbedingungen für spätere Entwicklungen setzen.

Es gilt sich bereits in der frühen Gründungsphase mit diesen Thematiken aktiv auseinanderzusetzen.

Benjamin Cortez und Benjamin Brucker

Dr. Benjamin S. Cortez, StB ist Mitarbeiter und Niederlassungsleiter des Standort Stuttgarts bei der Kanzlei Schlecht und Partner. Benjamin Brucker, StB ist Inhaber der Kanzlei Brucker mit Sitz in Murrhardt. Die Autoren betreuen Existenzgründer und Startup-Unternehmen.

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