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Das Arbeitszeitgesetz ist Teil des Arbeitszeitrechtsgesetzes und regelt die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit, sowie Einhaltung von Pausen. Die Regelungen im Einzelnen:

  • regelmäßige Arbeitszeit: Werktäglich höchstens 8 Stunden
  • verlängerte Arbeitszeit: Unter bestimmten Voraussetzungen höchstens 10 Stunden werktäglich
  • Ruhepausen: Bei einer täglichen Arbeitszeit von 4-6 Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingehalten werden. Bei einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden beträgt die Pausenzeit mindestens 45 Minuten.