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Abnutzung entsteht, wenn abnutzbare Anlagegüter über einen längeren Zeitraum hinweg genutzt werden. Der dadurch entstehende Wertverlust wird in Form von Abschreibungen festgehalten.

Ursachen für die Abnutzung

  • Technische Ursachen: Durch den technischen Gebrauch entsteht ein physischer Materialverschleiß an Maschinen und Anlagen bis hin zu deren Ausfall. Für fast alle wirtschaftlich genutzten Güter gibt es daher festgelegte Zeiträume, in denen diese komplett planmäßig abgenutzt werden. Hinzu kommen können Abnutzungen im Rahmen außergewöhnlicher Umstände, etwa der Überbeanspruchung einer Maschine.
  • Wirtschaftliche Ursachen: Auch wirtschaftliche Ursachen sorgen dafür, dass die Nutzung einer Maschine nicht mehr sinnvoll ist. Verschiebt sich beispielsweise die Nachfrage oder kommt es zu Fehlinvestitionen, wird die Maschine – trotz technischer Fehlerfreiheit – nicht mehr verwendet.
  • Rechtliche Ursachen: Auch richterliche Entscheidungen oder gesetzliche Neuregelungen sorgen in einigen Fällen für eine Wertminderung des Anlagevermögens.

Bilanzielle Berücksichtigung der Abnutzung

Schaffen Unternehmen ein neues Gut an, das über einen längeren genutzt und dabei auch abgenutzt wird, muss dieses in der Regel abgeschrieben werden. Dabei werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten über den Zeitraum der Nutzung hinweg verteilt.

Ist das Anlagegut vollständig abgeschrieben, kann es trotzdem weiterhin verwendet werden. Hier ist zwischen technischer und wirtschaftlicher Abnutzung zu unterscheiden. Die rein wirtschaftliche Nutzungsdauer endet mit dem Zeitpunkt der letzten Abschreibung. Hingegen endet die technische Nutzungsdauer erst dann, wenn das Unternehmen das Gut tatsächlich nicht mehr verwendet oder verwenden kann.