Man bezeichnet nicht-körperliche Gegenstände, wie beispielsweise Lizenzen oder Rechte, als immaterielle Wirtschaftsgüter.
Beispiele für immaterielle Wirtschaftsgüter:
- Firmenwerte,
- Patente,
- Herstellungsverfahren oder
- Markenzeichen.
Hinsichtlich der Abschreibungsmethode existieren Unterschiede zu materiellen Wirtschaftsgütern, da immaterielle Güter nur linear abgeschrieben werden dürfen.