Das Imparitätsprinzip gehört neben dem Realisationsprinzip zum bilanziellen Vorsichtsprinzip.
Demnach müssen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen gebildet werden.
Das Imparitätsprinzip gehört neben dem Realisationsprinzip zum bilanziellen Vorsichtsprinzip.
Demnach müssen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen gebildet werden.