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Die EU-Wettbewerbspolitik basiert auf dem EU-Wettbewerbsrecht und ist innerhalb der Europäischen Union eines der wichtigsten Instrumente zur Herstellung und Erhaltung des europäischen Binnenmarktes.

Für alle EU-Länder gelten unter anderem folgende Bestimmungen, aufgrund der EU-Wettbewerbspolitik:

  • Kartellverbot: Vereinbarungen zwischen Unternehmen, welchen den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb innerhalb des gesamten Marktes beeinträchtigen können, sind verboten.
  • Missbrauchsverbot: Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem gemeinsamen Markt, welche den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigen kann, ist verboten.
  • Fusionskontrolle: Zusammenschlüsse sind auf ihre Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt zu prüfen.
  • Verbraucherschutz: Der Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie deren Rechte auf Information sollen gefördert werden.