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Das Mutterschutzgesetz dient zum Schutz aller erwerbstätigen Mütter. Es gibt für die betroffenen Arbeitnehmer besondere Regelungen rund um das Arbeitsverhältnis. Ein paar Beispiele sind:

  • Beschäftigungsverbot für werdende Mütter (sechs Wochen vor der Entbindung)
  • Beschäftigungsverbot für Mütter (bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung)
  • Kündigungsschutz (während der Schwangerschaft + vier Monate danach)
  • Verbot der Mehrarbeit, der Nachtarbeit und der Sonn- und Feiertagsarbeit für werdende und stillende Mütter