Bei einem Vertrag geht die eine Vertragspartei die Verpflichtung zur Zahlung ein, während sich die andere Partei zur Leistung oder Lieferung verpflichtet.
Mit Verkehrswert ist der Wert einer Immobilie, eines Grundstücks oder eines Gebäudes gemeint, der am Tag der Wertermittlung am Markt erzielt werden könnte.