Der Vollständigkeitsgrundsatz ist ein Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die im HGB zu finden sind.
Vollständigkeit der Buchführung & des Jahresabschluss
Er besagt, dass die laufende Buchführung und der Jahresabschluss vollständig sein müssen, das heißt es sollen alle
- Vermögensgegenstände,
- Rechnungsabgrenzungsposten,
- Schulden,
- Aufwendungen und
- Erträge
enthalten sein.