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Die Vorsteuer betrifft Unternehmen in ihrer Tätigkeit als Konsumenten, also wenn sie Einkäufe oder Lieferungen tätigen. Bei diesen Vorgängen zahlt das Unternehmen auch die Umsatzsteuer, die sie allerdings im Nachhinein beim Finanzamt rückerstattet bekommt.

Vorsteuer = Umsatzsteuer aus Unternehmersicht

Auf der Rechnung ist die Vorsteuer gekennzeichnet und muss direkt mit dem Preis für die Ware oder Dienstleistung gezahlt werden. Für den Unternehmer ist die Vorsteuer ein sogenannter durchlaufender Posten.