Unter Roaming (englisch für „Vagabundieren“ oder „Herumschweifen“) versteht man in der Telekommunikation die Fähigkeit eines Mobilfunkteilnehmers, in einem anderen Mobilfunknetz als dem eigenen Heimnetzwerk zu telefonieren, SMS zu versenden oder mobile Daten zu nutzen. Die Abrechnung erfolgt dabei über den heimischen Mobilfunkanbieter, der dafür Verträge mit den ausländischen Netzbetreibern schließt.

Formen des Roamings

Je nach Region und Netzarchitektur unterscheidet man im Wesentlichen zwei Formen:

  • Internationales Roaming: Dies ist die bekannteste Form. Verlässt ein Nutzer das Versorgungsgebiet seines heimischen Mobilfunknetzes (in der Regel beim Überschreiten einer Landesgrenze), bucht sich das Smartphone automatisch in ein unterstütztes ausländisches Partnernetz ein.
  • Nationales Roaming: Hierbei nutzen Mobilfunkkunden das Netz eines Konkurrenten im eigenen Land. Dies geschieht meist dann, wenn der eigene Anbieter in einer bestimmten Region (z. B. im ländlichen Raum oder in U-Bahn-Schächten) kein eigenes Netz ausgebaut hat oder neue Netzanbieter die Übergangsphase bis zum eigenen Vollausbau überbrücken.

Gesetzliche Regelung (EU-Roaming)

Während mobiles Roaming in der Vergangenheit im Ausland oft zu extrem hohen Kosten („Bill-Shock“) führte, wurde es innerhalb der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gesetzlich reguliert:

„Roam like at home“: Seit Juni 2017 (und verlängert bis mindestens 2032) gelten innerhalb der EU die Inlandstarife. Verbraucher zahlen für Anrufe, SMS und mobiles Surfen im EU-Ausland dieselben Preise wie in ihrem Heimatland, sofern keine missbräuchliche Dauernutzung vorliegt.

Außerhalb der EU (z. B. in den USA, der Schweiz oder asiatischen Ländern) sowie auf Kreuzfahrtschiffen und in Flugzeugen (Satelliten-Roaming) können nach wie vor sehr hohe Roaming-Gebühren anfallen, weshalb dort oft das Deaktivieren des Daten-Roamings oder die Nutzung lokaler eSIMs empfohlen wird.