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Habe ich rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Darf mein Arbeitgeber mir mehr Geld auszahlen als meinen MitarbeiterInnen? Bekomme ich nach der Kündigung trotzdem mein Sondergeld?

Diese und weitere Fragen werden dir in diesem Artikel beantwortet.

Definition

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Diese Leistung beträgt meist 45 bis 90 Prozent des Monatsgehaltes und wird üblicherweise im November oder Dezember ausgezahlt.

Habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

ArbeitgeberInnen sind nicht dazu verpflichtet, dir ein zusätzliches Gehalt auszuzahlen. Laut Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung erhalten 53 Prozent aller ArbeitnehmerInnen ein Sondergehalt, also jede/r zweite.

Dies geschieht also auf freiwilliger Basis. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, mit denen du dir ein Extra-Gehalt sichern kannst.

  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
  • betriebliche Übung

Betriebliche Übung

Sobald dein Chef dir drei Jahre in Folge denselben Betrag unverändert als Weihnachtsgeld auszahlt, hast du rechtlichen Anspruch auf deine Sonderzahlung. Wenn jedoch jedes Jahr ein anderer Betrag ausgezahlt wurde, verfällt dieser Anspruch. Dasselbe gilt für den Zeitpunkt der Zahlung.

Als Arbeitgeber lässt sich dieses Phänomen der betrieblichen Übung aber leicht umgehen, indem man einen Freiwilligkeitsvorbehalt schriftlich festlegt. Dieser kann so aussehen:

Wir werden ihnen dieses jahr einen bruttobetrag von xxx € als weihnachtsgeld auszahlen. Dieser vorgang erfolgt freiwillig.

Wird mein Weihnachtsgeld versteuert?

Das Sondergehalt wird vollständig versteuert. Da es rechtlich eine sonstige Zahlung ist, wird nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Sozialsteuerpflichtig ist es auch. Du kannst dich also auf einen ähnlichen Bruttoentgeltbetrag wie dein normales Monatsgehalt einstellen.

Bekommen meine Mitarbeiter mehr ausgezahlt?

Grundsätzlich darf dein Chef niemanden bevorzugen, denn es gilt die Gleichbehandlungspflicht. Ausnahmen gelten bei:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Höhe der Fehlzeiten
  • Anzahl der Kinder

Diese und weitere Kriterien geben ArbeitgeberInnen die Möglichkeit, die Auszahlung zu variieren. Trotzdem gilt für die meisten ArbeitnehmerInnen in einem Unternehmen der gleiche Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses hast du übrigens keinen Anspruch und auch keinen Teilanspruch auf das Weihnachtsgeld, da dieses ausdrücklich freiwillig gezahlt wird.