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Beim Leasing erwirbt der Leasingnehmer für einen festgelegten Zeitraum und zu einer festgelegten Gebühr das Recht, ein Gut zu nutzen. Dieses wird jedoch nicht sein Eigentum.

Die Einzelheiten werden in Form eines Leasing-Vertrags zwischen Leasing-Geber und Leasing-Nehmer fixiert. Die Idee: Der Leasing-Geber beschafft und finanziert den Leasing-Gegenstand, beispielsweise ein Fahrzeug.

Der Leasing-Nehmer erwirbt durch festgelegte und regelmäßige Zahlungen ein Nutzungsrecht am Leasing-Gegenstand.

Unterschiede zwischen Leasing und Miete

Grundsätzlich decken sich Leasing und Miete in vielen Bereichen. Die folgenden Unterschiede im Vergleich zur Miete sind jedoch wichtig:

  • Entscheidungsbeteiligung des Leasing-Nehmers (z.B. Termine, Hersteller/Lieferant, Qualität)
  • Beteiligung des Leasing-Nehmes an Verkaufsverhandlungen & Übernahmegesprächen
  • Pflicht des Leasing-Nehmers zur Wartung, Instandhaltung & Wahrung der Verkehrssicherheit des Leasing-Gegenstands (ggfs. Abschluss entsprechender Versicherungen)