Ein Kommanditist ist ein Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft, der im Gegensatz zum Komplementär nur in Höhe seiner Einlage haftet. Darüber hinaus gilt für den Kommanditist:
- keine Geschäftsführung
- keine alleinige Vertretung des Unternehmens
- Recht zur Überwachung
- Übertragung der Prokura gegenüber Kommanditist möglich
Wichtig: Ein neu eingetretener Kommanditist haftet im Rahmen seiner Einlage auch für Verbindlichkeiten mit, die bereits vor seinem Eintritt in die KG vorgelegen haben.