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Ein Kommanditist ist ein Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft, der im Gegensatz zum Komplementär nur in Höhe seiner Einlage haftet. Darüber hinaus gilt für den Kommanditist:

  • keine Geschäftsführung
  • keine alleinige Vertretung des Unternehmens
  • Recht zur Überwachung
  • Übertragung der Prokura gegenüber Kommanditist möglich

Wichtig: Ein neu eingetretener Kommanditist haftet im Rahmen seiner Einlage auch für Verbindlichkeiten mit, die bereits vor seinem Eintritt in die KG vorgelegen haben.