Eine Kommanditgesellschaft oder kurz KG ist eine Rechtsform, in der ein Unternehmen gegründet werden kann. Es handelt sich um eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreiben will.
Die KG besteht aus:
- mindestens einem persönlich Vollhaftenden, dem sog. Komplementär
- mindestens einem Kommanditisten, der lediglich in Höhe seiner Einlage haftet.
Das (Machtt-)Verhältnis zwischen Komplementären und Kommanditisten wird in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten, wobei die Geschäftsführung allerdings prinzipiell den Komplementären vorbehalten ist. Anderweitige Regelungen sind vertraglich festzuhalten.
Wichtig: Bei Gesellschafterbeschlüssen, die für Existenz und Fortführung des Unternehmens maßgeblich sind, besteht für Kommanditisten eine Verpflichtung zur gleichberechtigten Mitwirkung.