Eine Kommanditgesellschaft oder kurz KG ist eine Rechtsform, in der ein Unternehmen gegründet werden kann. Es handelt sich um eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreiben will.

Die KG besteht aus:

  • mindestens einem persönlich Vollhaftenden, dem sog. Komplementär
  • mindestens einem Kommanditisten, der lediglich in Höhe seiner Einlage haftet.

Das (Machtt-)Verhältnis zwischen Komplementären und Kommanditisten wird in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten, wobei die Geschäftsführung allerdings prinzipiell den Komplementären vorbehalten ist. Anderweitige Regelungen sind vertraglich festzuhalten.

Wichtig: Bei Gesellschafterbeschlüssen, die für Existenz und Fortführung des Unternehmens maßgeblich sind, besteht für Kommanditisten eine Verpflichtung zur gleichberechtigten Mitwirkung.