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Mit der Körperschaftsteuer werden juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine oder Anstalten des öffentlichen Rechts besteuert.

Die Körperschaftsteuer ist also die Einkommensteuer der juristischen Personen.

Die Besteuerungsgrundlage ist der nach dem Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn. Der Steuersatz beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens.