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Der Grundfreibetrag, auch Steuerfreibetrag, ist ein steuerfreier Teil des Einkommens. Das Einkommen, welches diesen Betrag übersteigt, wird folglich mit der Einkommenssteuer besteuert.

Der Grundfreibetrag muss nicht individuell beantragt werden, da dieser jeder steuerpflichtigen Person im Zuge der Einkommensteuerveranlagung angerechnet wird. ArbeitgeberInnen verrechnen den Grundfreibetrag bereits monatlich im Lohnsteuereinbehalt für ihre Angestellten.

Wozu dient der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag dient zur Absicherung des Existenzminimums, welches eine steuerpflichtige Person abdecken muss:

  • Miete
  • Strom
  • Wasser
  • Nahrung
  • etc.

In der Regel steigt die Höhe des Grundfreibetrags jährlich, da sich auch die Lebensunterhaltskosten erhöhen.

Wen betrifft der Grundfreibetrag?

Alle steuerpflichtigen BürgerInnen haben einen Anspruch auf den Grundfreibetrag:

  • Angestellte
  • Auszubildende
  • Studierende
  • RentnerInnen
  • Selbstständige

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Die folgende Infografik zeigt die Höhe des Grundfreibetrags für ledige Steuerpflichtige zwischen den Jahren 2017 und 2020 auf.

Wichtig ist, dass die Jahre 2021 und 2022 mit Sternchen gekennzeichnet sind. Hierfür wurde der Betrag noch nicht gesetzlich verabschiedet, sondern die Beträge basieren auf Gesetzesentwürfen.

Höhe des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag für zusammenveranlagte Verheiratete entspricht dem doppelten Wert. Im Jahr 2020 beträgt dieser somit 18.816 Euro für zwei Personen.