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Als Diskont wird ein Abschlag bei Forderungen bezeichnet, die vor ihrer Fälligkeit beglichen werden, beziehungsweise beim Kauf von Forderungen, die noch nicht fällig sind.

Im Rahmen von Bankgeschäften wird als Diskont der Zinssatz bezeichnet, mit dem die Europäische Zentralbank (EZB) Wechsel von anderen Banken erwirbt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom sog. Diskontieren.