Der Restanspruch spielt im Rahmen des Gründungszuschusses eine Rolle. Vor der Beantragung des Zuschusses muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen vorliegen. Ansonsten kann der Gründungszuschuss nicht gewährt werden.
Der Restanspruch spielt im Rahmen des Gründungszuschusses eine Rolle. Vor der Beantragung des Zuschusses muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen vorliegen. Ansonsten kann der Gründungszuschuss nicht gewährt werden.