Wenn nach der Anschaffung eines Vermögensgegenstandes weitere Aufwendungen anfallen, die aber wirtschaftlich gesehen zum Gegenstand gezählt werden müssen, spricht man von nachträglichen Anschaffungskosten. Diese müssen ebenfalls abgeschrieben werden.
nachträgliche Anschaffungskosten
Nachträglichen Anschaffungskosten fallen erst nach der Anschaffung eines Vermögensgegenstandes an.