Unter einer Mängelrüge versteht man ein Schreiben des Käufers an den Verkäufer, um diesen über Mängel bzw. versteckte Mängel an der von Ihm/Ihr gelieferten Ware zu informieren.
Häufig wird dies auch als Reklamation bezeichnet. Die Mängelrüge ist Voraussetzung, um Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können. Sie muss unverzüglich nach Erhalt der Ware erfolgen unterliegt also keiner Frist.
Die Mängelrüge ist auch im BGB geregelt ist aber meist Bestandteil des Kaufvertrages.