Die Ich-AG ist keine wirkliche Aktiengesellschaft nach dem Aktiengesetz, sondern eine Wortschöpfung der deutschen Bundesregierung im Zusammenhang mit der Förderung von Existenzgründern bei Hartz IV-Empfängern.
Wie setzt sich die Förderung von Existenzgründern zusammen?
Der Jungunternehmer erhält in den ersten drei Jahren insgesamt 14.400 Euro als Gründungszuschuss, wovon er jedoch selbst die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss.
Nach diesen drei Jahren sollte der Unternehmer selbst genug Umsatz generieren, um ohne Förderung auszukommen.