Der Begriff der Dauerschuldzinsen stammt aus dem Gewerbesteuergesetz. Zinsen werden als Dauerschuldzinsen bezeichnet, wenn sie wirtschaftlich
- mit der Gründung,
- dem Erwerb oder
- der Erweiterung des Unternehmens zusammenhängen.
Ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz ist, laut dem Gewerbesteuergesetz, bei der Berechnung des Gewerbeertrags dem Gewinn hinzuzurechnen.