Der Begriff der Dauerschuld stammt aus dem Gewerbesteuergesetz.
Er bezeichnet Fremdkapital, das der Unternehmensfinanzierung dient. Es besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang dieser Verbindlichkeit mit
- der Gründung,
- dem Erwerb oder
- der Erweiterung der Unternehmung.
Außerdem ist der Einsatz zur langfristigen Stärkung des Betriebskapitals möglich. Von einer Dauerschuld wird erst bei einer Laufzeit, die über ein Jahr hinausgeht, gesprochen.