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Die Arbeitsbeurteilung auch Arbeitszeugnis genannt – ist ein Schreiben über die Leistung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. Dieses Zeugnis stellt das Unternehmen aus, wenn MitarbeiterInnen das Unternehmen verlassen.

Inhalte der Arbeitsbeurteilung

Unterscheiden kann man die Beurteilung zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Heutzutage stellen ArbeitgeberInnen fast immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. Deshalb gilt dies auch als Standard. Es beantwortet unter anderem folgende Fragen:

  • Welche Art von Beschäftigung ging der/die ArbeitnehmerIn nach?
  • Wie lange war er/sie beschäftigt?
  • Gibt es spezielle oder besondere Kenntnisse und Fähigkeiten?
  • Wie war die Arbeitsleistung?
  • Wie kann man das Verhalten der Person beschreiben? Vor allem bei Vorgesetzten, KollegInnen oder KundInnen?

Das empfehlende Arbeitszeugnis

Die ArbeitgeberInnen müssen diese Fragen ehrlich beantworten. Natürlich wünscht sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin eine positive Bewertung, denn so kann das Zeugnis bei zukünftigen Bewerbungen beigelegt werden. Dadurch haben andere Unternehmen schon einen Einblick in das Arbeitsverhalten der Person und können sie als Empfehlung wahrnehmen.

Die negative Arbeitsbeurteilung: Ist das erlaubt?

Kommt es zu einer unfairen und negativen Bewertung, so hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Anspruch auf Berichtigung. Denn: Das bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass keine negativen Bemerkungen in der Beurteilung über ArbeitnehmerInnen vorkommen dürfen.

Das kann sogar in einer Klage auf Schadensersatz enden, wenn das Zeugnis Rufmord gleicht. Trotzdem hat die Person kein Recht auf besonders positive Floskeln, wenn diese nicht stimmen und kann den Inhalt nicht mitbestimmen.

Außerdem werden Formulierungen eingebaut, die im ersten Moment zwar positiv klingen, auf den zweiten Blick aber etwas anderes Bedeuten. Ein Beispiel hierfür ist:

„Der Arbeitnehmer bemühte sich, seinen AUfgaben Gerecht zu werden.“

Was die Person eigentlich meint, ist:

„Man hat es wenigstens Versucht. Viel hat es nicht gebracht.“

Es gilt: Die ArbeitgeberInnen stellen ein ehrliches, aber positives Arbeitszeugnis aus.

Die Schlussformel ist meist, dass das Unternehmen bedauert, die Person gehen zu lassen. Weiterhin wünscht man alles Gute für die berufliche und private Zukunft. Außerdem gehört eine Unterschrift der ArbeitgeberInnen dazu.