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Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland bezahlten Jahresurlaub. Abgesehen davon setzt das Gesetz noch weitere Regelungen fest.

  • Urlaubsanspruch: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub.
  • Urlaubsdauer: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt jährlich 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche).
  • Wartezeit: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.