Skip to main content

Nach dem Eintritt der Fälligkeit einer Zahlung, muss zunächst eine Mahnung an den Käufer (Schuldner) mit einer Nachfrist versendet werden. Erst, wenn die Zahlung trotz Mahnung immer noch nicht erfolgt, dann gerät der Käufer in Zahlungsverzug (Nicht-Rechtzeitige-Zahlung). Es bedarf keiner Mahnung (mit Nachfristsetzung), wenn:

  • für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (Fix- Terminkauf)
  • der Käufer die Zahlung verweigert

Der Käufer kommt spätestens (auch ohne Mahnung) in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt.

Rechte des Verkäufers beim Zahlungsverzug

  • Recht auf Zahlung
  • Recht auf Schadensersatz statt der Leistung
  • Recht auf Rücktritt vom Vertrag