In diesem Artikel erklären wir dir den Begriff Kreditsicherheit näher:
Die Kreditsicherheit soll den Kreditgeber vor Forderungsausfällen des Kunden schützen. Während kurzfristige Kredite bei gegebener Bonität des Schuldners auch ohne Kreditsicherheiten vergeben werden, sind sie bei mittel- bis langfristigen Kreditverträgen meist obligatorisch.
Der Grund: Gläubiger, d.h. in erster Linie Banken und Investoren, können nicht sicher sein, dass die Kreditwürdigkeit (Bonität) ihrer Kreditnehmer konstant gewährleistet ist. Dementsprechend hoch ist das Kreditrisiko.
Kreditsicherheiten lassen sich grob in 4 Gruppen einteilen:
- Sachsicherheiten: z.B. Pfandrechte an beweglichen Sachen & Immobilien
- Personensicherheiten: Bürgschaft, Schuldmitübernahme
- abstrakte Sicherheiten: treuhänderische Sicherheiten
- akzessorische Sicherheiten: Hypothek
Wichtig: Während sich Real- und Personensicherheiten auf die Art des jeweiligen Sicherungsgegenstands beziehen, kommt es bei abstrakten und akzessorischen Sicherheiten auf die Abhängigkeit von der zu sichernden Forderung an.