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Definition: Elektronische Rechnung

Die elektronische Rechnung (engl. E-Invoicing) ist seit 2011 mit der klassischen Papierrechnung gleichgestellt, um Geschäftsprozesse zu vereinfachen und effizienter zu machen. Die klassische Papierrechnung wird einfach durch eine elektronisch verschickte und empfangbare Rechnung ersetzt. Sie hat die gleichen Rechtsfolgen, vereinfacht aber die Prozesse im Rechnungswesen.

Ziel der elektronischen Rechnungen ist, alle Abläufe rund um die Rechnung zu automatisieren. Das bedeutet, die Einstellung, Versendung, Übermittlung, Entgegennahme und Verarbeitung laufen automatisch ab.

Vorraussetzungen für den Vorsteuerabzug

  • Des Rechnungsempfänger muss seine Zustimmung zur elektronischen Rechnungsstellung geben.
  • Die elektronische Rechnung muss in einem elektronischem Format (.pdf) ausgestellt, verschickt, erhalten und verarbeitet werden.
  • Die menschliche Lesbarkeit muss gewährleistet sein.
  • Die Echtheit muss durch z.B. digitale Signatur garantiert sein.
  • Die Unversehrtheit der elektronischen Rechnung muss gewährleistet werden.
  • Die elektronische Rechnung muss alle weiteren Rechnungsmerkmale / Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug beinhalten.