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Unternehmen mit Geschäftspartnern im Ausland müssen bezüglich der Rechnungserstellung einiges beachten. Dabei spiet es eine große Rolle, wo genau der Kunde sich befindet. Für alle nicht EU-Länder gibt es unterschiedliche Auflagen. Generell gilt aber, dass die Versteuerung der Leistung oder Ware auch in dem Land stattfindet, in dem die Leistung erbracht wird.

Für Rechnungen im Ausland gibt es klare Vorgaben, deshalb müssen auf dem Beleg folgende Daten enthalten sein:

  • die vollständige Anschrift des Ausstellers und Empfängers
  • die Steuernummer für den ausländischen Geschäftsverkehr
  • das Rechnungsdatum
  • die korrekte Auflistung aller Artikel oder Dienstleistungen (Brutto und Netto)