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Da auch elektronischerechtsgültige Dokumente wie beispielsweise Rechnungen eine Unterschrift benötigen, gibt es die qualifizierte elektronische Signatur. Der Unterschied zur nicht qualifizierten Signatur ist, dass dem Unterzeichner hier ein Zertifikat zugeordnet wird, über welches die Rechtskräftigkeit zurückverfolgt und überprüft werden kann.

Drittanbieter stellen die Software für dieses Verfahren vor allem für Unternehmen wie Banken, Versicherungen und Kreditgeber zur Verfügung. Die qualifiziert signierten Dokumente können ebenfalls verschlüsselt werden und sind somit die sicherste elektronische Möglichkeit, Schriftstücke mit Vertragspartnern auszutauschen.

Ein paar Dokumentformate allerdings, wie beispielsweise Kündigungen des Arbeitsverhältnisses und andere einseitige Rechtsgeschäfte sind davon ausgeschlossen und sind nur handschriftlich unterschrieben gültig.