Die Partnergesellschaft (PartG) ist im Partnerschaftsgesetz (PartGG) geregelt und bezeichnet einen Zusammenschluss von Freiberuflern.
Sie ist eine Abwandlung der GbR und keine gewerbliche Unternehmung.
Zusammenschluss in einer Partnergesellschaft:
Beispielsweise können
- Ärzte,
- Steuerberater,
- Architekten,
- Ingenieure und
- Wirtschaftsprüfer
Mitglieder einer Partnergesellschaft sein.
Diese muss im Namen den Zusatz Partnerschaft oder/und Partner enthalten.