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Die Partnergesellschaft (PartG) ist im Partnerschaftsgesetz (PartGG) geregelt und bezeichnet einen Zusammenschluss von Freiberuflern

Sie ist eine Abwandlung der GbR und keine gewerbliche Unternehmung.

Zusammenschluss in einer Partnergesellschaft:

Beispielsweise können

  • Ärzte,
  • Steuerberater,
  • Architekten,
  • Ingenieure und
  • Wirtschaftsprüfer

Mitglieder einer Partnergesellschaft sein.

Diese muss im Namen den Zusatz Partnerschaft oder/žund Partner enthalten.