Bislang war es Handwerkern nur gestattet ein Gewerbe anzumelden, wenn diese zuvor einen Meistertitel erworben haben.
Gewerbeanmeldung ohne Meistertitel:
Mittlerweile ist diese Voraussetzung teilweise nicht mehr zwingend notwendig. Ohne Meistertitel müssen jedoch sechs Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden, von denen vier Jahre in leitender Stellung abgeleistet werden mussten.