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Bislang war es Handwerkern nur gestattet ein Gewerbe anzumelden, wenn diese zuvor einen Meistertitel erworben haben.

Gewerbeanmeldung ohne Meistertitel:

Mittlerweile ist diese Voraussetzung teilweise nicht mehr zwingend notwendig. Ohne Meistertitel müssen jedoch sechs Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden, von denen vier Jahre in leitender Stellung abgeleistet werden mussten.