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Bei Kapitalgesellschaften, die eine bestimmte Größe überschreiten, besteht die Verpflichtung, den Jahresabschluss durch einen externen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen.

Jahresabschlussprüfung auch freiwillig möglich

Es besteht für Unternehmen, die nicht dazu verpflichtet sind, ebenfalls die Möglichkeit ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen. Außerdem fordern Banken oft eine Jahresabschlussprüfung von GmbHs, um sich so die Bonität des Unternehmens bestätigen zu lassen.