Skip to main content

Laut § 2 II Heimarbeitergesetz versteht man unter einem Hausgewerbe eine Unternehmung, bei der der Gewerbetreibende Waren im Auftrag eines Dritten herstellt, verarbeitet oder verpackt und sie diesem zur wirtschaftlichen Verwendung übergibt.

Im Hausgewerbe arbeitet man noch selbst!

Das Hausgewerbe ist eine kleinbetriebliche Produktionsweise meist mit eigenem Arbeitseinsatz, das manchmal auch mit Hilfe von Familienangehörigen betrieben wird. In einem Hausgewerbe wird der Auftrag in einer eigenen Arbeitsstätte (eigene Wohnung oder Betriebsstätte) bearbeitet.

Wenn der Hausgewerbetreibende die Roh- und Hilfsstoffe selbst besorgt so wird hierdurch seine Eigenschaft als Hausgewerbetreibender nicht beeinträchtigt.

Hausgewerbe: Nur begrenzte Anzahl an Hilfskräften erlaubt

Es dürfen hierbei nicht mehr als zwei weitere Hilfskräfte beschäftigt werden. Für das Hausgewerbe wird auch häufig der Begriff Heimarbeit benutzt.

Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, handelt es sich um einen „normalen“ Gewerbetreibenden.