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Wenn ein Unternehmer zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist, kann er eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragen.  

Was geschieht bei Genehmigung der Dauerfristverlängerung?

Im Falle einer Genehmigung kann die Umsatzsteuervoranmeldung einen Monat nach der ursprünglichen Frist eingereicht werden, sofern das Unternehmen diese normalerweise monatlich oder quartalsweise einreicht.

Im Falle der Genehmigung wird bei Unternehmen, die eine Verpflichtung zur monatlichen Zahlung der Umsatzsteuer haben, eine einmalige Sondervorauszahlung fällig.